
Telearbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Das Interesse an Telearbeit nimmt unter den Beschäftigten mehr und mehr zu. Betriebs- und Personalräte sowie ihre Gewerkschaften empfehlen das Modell „alternierende Telearbeit". Was ist darunter zu verstehen?
Telearbeit ist kein Beruf und auch kein besonderes Tätigkeitsprofil. Telearbeit ist eine neue Organisationsform von Arbeit. Mit Hilfe aktueller Telekommunikationstechnik läßt sich der berufliche Alltag so umbauen, daß man einen Teil der Wochentage in Unternehmen oder Verwaltung verbringt, den anderen Teil außerhalb zum Beispiel zuhause oder unterwegs. Der Wechsel des Arbeitsortes erfolgt „alternierend", die Form der Organisation über Telekommunikation.
Für „alternierende Telearbeit" gilt, daß der betriebliche Arbeitsplatz mit dem außerbetrieblichen (häuslichen) gleichgestellt ist. Die telearbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geniessen dieselben Rechte und Pflichten wie die nicht-telearbeitenden. Tarifverträge, soziale Rechte, Zuständigkeiten des Betriebsrat bleiben bei der „alternierenden Telearbeit" voll erhalten.
In Betrieb und Verwaltung sollte zusätzlich zum tarifvertraglichen Rahmen eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung für Telearbeit abgeschlossen werden.