
Gesundheitsschutz
Hinter den Kulissen der Multimedia-Welt:
Neue Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzprobleme
Klaus Pickshaus
IG Medien Hauptvorstand, Abteilung Gesundheitsschutz und Arbeitsökologie
1. Einleitung
Nachdem seit etwa zwei Jahren das Modethema Multimedia nicht nur
Computer-Freaks beschäftigt, sondern auch die diesjährigen Fachmessen CEBIT, DRUPA und die Herbst-Buchmesse pägte, hat es auch die A+A 95 erreicht. Nach der anfänglich medienwirksam erzeugten Euphorie folgen nun eher skeptische Prognosen, was die Akzeptanz in der Bevölkerung und vor allem die Beschäftigungsprognosen angeht. In den Schaltzentralen der Wirtschaft und Politik wird weiter an der Weichenstellung in die Multimedia-Informations
gesellschaft gearbeitet - täglich nachzulesen auf den Wirtschaftsseiten der
Presse. Doch wie wird in der Multimedia-Welt gearbeitet? Darüber erfährt man
wenig.
Eine Diskussion über die zu erwartenden Entwicklungstrends des Umbruchs in der
Arbeit ist deshalb m.E. überfällig - gerade unter den Akteuren im
Arbeitsschutz. Dabei wird der nüchterne Blick sich vor allem darauf richten
müssen, was sich schon heute an Neuem in den alten Strukturen entwickelt und voraussichtlich die Arbeitsbedingungen von morgen prägen wird. Die Medienbranche ist dafür ein gutes Untersuchungsfeld.
Statt um Erfahrungsberichte wird es deshalb eher um eine Sondierung der
Probleme und Defizite gehen mit der Absicht, die Diskussion darüber anzuregen,
welche derzeitigen Reformansätze im Arbeitsschutz ausgebaut und beschleunigt
werden müßten.
2. Der Multimedia-Umbruch hat schon begonnen
Das Standard-Arbeitsmittel der Zukunft wird der Multimedia-Computer mit
Netzanschluß sein. Darüber herrscht Einigkeit unter Experten und
Wissenschaftlern, auch wenn derzeit an den unterschiedlichen Anwendungen noch
gearbeitet wird.
Multimedia bedeutet in diesem Zusammenhang die integrative und interaktive
Nutzung von Informationen und Daten wie Text, Bild und Grafik, aber auch
Videosequenzen und Sprache mittels digitaler Technik. ISDN und neue
Datenkompressionstechniken bieten hierzulande leistungsfähige Wege, um diese Multimedia-Technik vor allem in der Arbeitswelt künftig breit zu nutzen.
Die schon in den 80er Jahren einsetzende Digitalisierung in der Druck- und
Verlagsbranche ist einer der Wegbereiter der heutigen Multimedia-Technik. Vom
Bleisatz über erste elektronische Satzsysteme bis zur Text/Bild-Integration in
den heutigen Redaktionssystemen (Desktop Publishing) laufen die einzelnen historischen Etappen der letzten 15 Jahre.
Charakteristisch für die elektronischen Redaktionssysteme ist ihr vernetzter
Einsatz, der einen ungeheuren Integrationsdruck auf weitere Abteilungen und
Arbeitsbereiche ausübt. Die Umstellung auf eine digitale Erfassung erlaubt die
direkte Einbeziehung der Anzeigenerfassung und -bearbeitung, des Archivs, aber auch der einlaufenden Agenturmeldungen in die Redaktionssysteme. Die nächsten Stufen der sich schließenden Digitalisierungskette bis zum Computer-to-plate und dem digitalen
Druck waren auf der DRUPA 95 zu besichtigen. Neben der Druckfassung sind damit natürlich auch die Ausgaben auf elektronischen Massenspeichern (CD-ROM) oder im On-line-Dienst möglich.
Bisher eigenständige Berufs- und Abteilungsstrukturen - und damit auch reale
Arbeitsplätze - fallen weg. Der Charakter der neuen digitalen Arbeit selbst ist
anders. Sie wird abstrakter und verlagert sich zum Teil auf Symbolmanipulation
an Bildschirmen. Computerarbeit, also Arbeit am Bildschirm, wird zur vorherrschenden
Arbeitsform.
In vieler Hinsicht ähnliche Prozesse beobachten wir derzeit bei der
Digitalisierung im Hörfunk- und Fernsehbereich.
Qualifikations- und Arbeitsorganisationsstrukturen stehen damit vor einem
großen Umbruch. Bisher unbekannte Kombinationen von Qualifikationen werden
erforderlich, z.B. von Bild- und Texterfassung, ihrer Verarbeitung und
Integration, von multimedialer Präsentation und Manipulation von Informationen und Daten.
Auch wenn die Medienbranche eine gewisse Pionierrolle einnimmt, gehört die
universelle Anwendbarkeit der Multimedia-Technik in allen Wirtschaftsbereichen
zu ihrer Charakteristik. Anwendungsfelder können beispielsweise sein:
- Teleworking, d.h. die auch über große Distanzen mögliche Kooperation bei
Planungsprozessen und der Konstruktion sowie Produktentwicklung;
- Produktionsüberwachung einschließlich der Behebung von Störfällen; denkbar
ist auch die Simulation von Lösungen im Sinne des Arbeitsschutzes;
- und nicht zuletzt das breite Feld der Schulung und betrieblichen Fortbildung.
All dies deutet aber nur ein Bruchteil der Einsatzfelder an.
3. Entgrenzung durch Multimedia
Multimedia hat eine entgrenzende Wirkung. Dies zeigt sich an der universellen
Einsatzfähigkeit. Dies zeigt sich auch an den Kooperationen der Unternehmen aus
der Medien-, Telekommunikations-, Hard- und Software-Industrie zur Entwicklung
und Vermarktung dieser Technik. Eine neue Schlüsselbranche könnte zusammenwachsen.
Branchenübergreifend ist eine weitere entgrenzende Wirkung der neuen
Informations- und Kommunikationstechnologie - für unseren Zusammenhang
vielleicht die wichtigste: Raum und Zeit der Arbeitsverausgabung werden nahezu
völlig flexibel. "Virtuelle Unternehmen" nennt man neuerdings diesen durch die Datennetze möglichen arbeitsteiligen Prozeß bei verteilten physischen Standorten, auf Zeit oder ständig, in wechselnder oder fester Zusammensetzung - verbunden und vermittelt durch Kommunikations- und Informa
tionstechnik. Telearbeit, deren Aufschwung schon seit langem prognostiziert
wird, bekommt jetzt die erforderliche technologische Basis.
Es ist zu erahnen, daß spätestens hiermit auch die Grenzen der Instrumente und Regelungen des herkömmlichen Arbeitsschutzes überschritten werden. Im folgenden nun vier Thesen zu den möglichen Gefährdungen, den Gestaltungsanforderungen und dem Reformbedarf im Arbeitsschutz.
4. Neue Gesundheitsrisiken und ihre Bearbeitung
Meine erste These: Die digitale Technik beschleunigt die Verschiebung der
Belastungs- und Beanspruchungsmuster hin zu psychomentalen und psychosozialen
Faktoren. Dies erfordert eine entsprechende Schwerpunktverlagerung im
Arbeitsschutz, für die Zielrichtung und Methodik des EU-Arbeitsumweltrechts eine entscheidende Basis bieten.
In der bisherigen Literatur zu Multimedia wird der Frage nach möglichen
Gesundheitsrisiken nicht nachgegangen oder aber sie wird ausschließlich als
"saubere" und "gesunde" Technologie dargestellt. In der Tat: Einige der
klassischen Risiken etwa durch Gefahrstoffe im Drucksaal oder in der Druckvorstufe kann die Digitalisierung beseitigen.
Wenn nun das britische Wissenschaftsmagazin "New Scientist" im Juni 1995
berichtet, daß die ständige Datensuche im weltweiten Internet zu "klinisch
signifikanten Streßsymptomen führen" kann und deshalb ein "Zentrum für On-line-Sucht" eingerichtet worden sei, so stellt sich die Frage, ob dies mehr als eine exotische Vorschau auf eine künftige "Unfallstatistik" der Daten-Autobahnen ist.
Man kann m.E. annehmen, daß in mindestens dreifacher Hinsicht Beanspruchungen
zunehmen:
- Erstens kann der technische Vorteil digitaler Systeme, mehr Informationen
immer schneller und in komprimierter Form zu verarbeiten, zu einem erheblichen
Streßfaktor werden.
- Zweitens stellen die immer komplexeren Systeme wachsende Anforderungen an die
Bediener, da Fehlentscheidungen zu immer größeren Folgewirkungen führen. Auch
dies wirkt als Streßfaktor.
- Drittens kann die Integration verschiedener Medien (Texte, Bilder, Filme,
Sprache usw.) in der Multimedia-Technologie die multifaktoriellen
Beanspruchungen erhöhen. Schon ein Blick auf die heutigen
Produktionsarbeitsplätze im Rundfunk, z.B. von Cutter
innen oder in der Regie, kann ein solches Beanspruchungsgefüge verdeutlichen.
Nach einer Begehung von Arbeitsplätzen in der elektronischen Bildmischung in
einer großen Sendeanstalt im Jahre 1991 kamen Vertreter der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz zu folgender Schlußfolgerung: "Im Vergleich zu den "klassischen"
Bildschirmarbeitsplätzen müssen die Belastungen an einem Cutterarbeitsplatz als wesentlich höher eingestuft werden. Diese Belastungsverschiebung ist durch die
spezifische Anforderung bei der elektronischen Bildmischung bedingt. Besonders problematisch ist häufiger Zeitdruck, eine mangelhafte ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, vermutete Gefährdung durch ein hohes Magnetfeld in unmittelbarer
Arbeitsumgebung sowie ein unregelmäßiges Arbeitszeitregime."
Dieses Beispiel macht deutlich, daß an solchen Bildschirmarbeitsplätzen - zumal solchen mit mehrfachem Medieneinsatz - Belastungskombinationen auftreten, für die neben ergonomischen Mängeln u.a. die Intensität der Arbeit, die
Aufgabenfülle, der terminbestimmte Zeitdruck u.ä.m. - d.h. also Faktoren der Arbeitsorganisation - eine Rolle spielen. Befindlichkeitsstörungen sind oftmals die ersten Warnsignale für sich ankündigende chronische Erkrankungen.
Es liegt auf der Hand: Eine monokausale Sichtweise, die für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen zumeist typisch war, hilft bei der
Prävention an modernen computergestützten Arbeitsplätzen nicht weiter - und das sind künftig die überwiegende Mehrzahl der Arbeitsplätze.
Mittlerweile hat sich ein breiter Konsens - so etwa im Präventionskonzept des
Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - herausgebildet, daß
ein erweitertes Präventionsverständnis, wie es die EG-Richtlinien zum
Arbeitsschutz verlangen, umfassend allen arbeitsbedingten Erkrankungen entgegenwirken muß. Dies schließt ausdrücklich auch die Bearbeitung von Themen wie Minderung von Monotonie, Abbau psychischer Belastungen, Mehrfachbelastungen an Arbeitsplätzen und ganzheitliche Gestaltung der Arbeitsorganisation ein.
Um eine solche neue Schwerpunktsetzung im modernen Arbeitsschutz wirksam werden
zu lassen, sind mehrere Schritte erforderlich:
- Zuallererst steht zweifellos - auf diesen anachronistischen Zustand muß
hingewiesen werden - endlich die seit 1993 überfällige Umsetzung der
EG-Richtlinien in deutsches Recht an. Dies gilt für unseren Zusammenhang vor
allem für die Bildschirm-Richtlinie.
- Mit Sicherheit ist auch der wissenschaftliche Forschungsaufwand gerade
angesichts der Multimedia-Entwicklung zu erhöhen. Die im folgenden zitierte
Überlegung aus der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin für ein neues
Arbeitsprogramm kann nur nachdrücklich
unterstützt werden: "Es kann als sicher gelten, daß durch die ständigen
Veränderungen im Arbeitsleben, insbesondere durch die Anwendung neuer
Informations- und Kommunikationstechnologien und die Folgen des
technisch-organisatorischen Wandels (z.B. "lean-production"), neuartige Streßsituationen entstehen, die aus präventiv-arbeitsmedizinischer Sicht der Aufklärung und Intervention bedürfen."
Auch in den Nachfolgeprojekten des Arbeit und Technik-Programms der
Bundesregierung ist eine Berücksichtigung solcher Fragestellungen unabdingbar.
- Prävention angesichts psychisch-informatorischer Belastungen verlangt
entsprechende Qualifikationen. Was heißt das für die Weiterbildung von
Technischen Aufsichtsbeamten und die Gewerbeaufsichtsbeschäftigten? Die
Gewerbeaufsichtsbehörden in Dänemark haben - meines Wissens als erste - nicht nur Arbeitspsychologen eingestellt, sondern arbeiten an einem ganzheitlichen Konzept, das Technik, Ergonomie, Chemie und Psychologie integrieren soll. Voraussetzung dafür war, daß der Abbau psychischer Belastungen als Aufgabe der Arbeitsumweltgestaltung von allen Beteiligten, den Arbeitgebern, den Gewerkschaften und dem Staat, anerkannt wurde.
5. Präventive Arbeitsgestaltung erfordert Beteiligung
Meine zweite These:
Eine präventive Arbeitsgestaltung verlangt weit mehr als
die Kontrolle von ergonomischen Mindeststandards. Sie ist ohne eine
Einbeziehung der Beschäftigten - als Experten in eigener Sache - nicht zu
haben. Dies verändert grundlegend das Rollenverständnis im Arbeitsschutz: Statt Überwachung von Vorschriften ist Förderung von Kommunikation und Zusammenarbeit im Sinne einer Gesundheitsförderung angesagt.
Auch wenn wir noch meilenweit von einer Realisierung der ergonomischen
Mindestvorschriften, wie sie im Anhang der Bildschirm-Richtlinie gefordert
werden, im betrieblichen Alltag entfernt sind, so ist doch klar, daß die
anspruchsvollste Aufgabe im Artikel 7 der Richtlinie formuliert ist, der die Gestaltung einer Arbeitsorganisation verlangt, die Belastungswechsel und Belastungsunterbrechungen bei der Bildschirmarbeit ermöglicht. Eine solche präventive Arbeitsgestaltung erfordert differenzierte Antworten je nach Tätigkeitsart. Gerade bei hohen Anteilen von bildschirmunterstützter Tätigkeit ist "Mischarbeit" keine Lösung. Stattdessen werden Vielfalt und Qualität der bildschirmunterstützten Tätigkeiten, individuelle Kommunikations- und Qualifikationszeiten ebenso wie selbst disponierte Arbeitspausen ausschlaggebend.
Wie auch immer - solche Lösungen werden nur dann eine belastungsmindernde
Wirkung erzielen können, wenn bei ihrer Suche und Gestaltung die Beschäftigten selbst einbezogen sind. Ohne Akzeptanz der Beschäftigten und ohne die
Entwicklung von Selbstverantwortung für gesundheitsgerechtes Verhalten werden - gerade bei qualifizierten Kopfarbeitern - die meisten Bemühungen im Sande verlaufen.
Der geschilderten Aufgabe noch vorgelagert ist die Behebung eines Problems, das
in zahlreichen Betrieben zu erheblichen psychischen Belastungen, Störungen der
Arbeitsorganisation und sogar zu einer Minderung der Arbeitseffektivität führt:
Gemeint sind unzureichende Qualifikation und mangelnde Möglichkeiten einer betrieblichen Fortbildung insbesondere zur eingesetzten Software. Selbst wenn aufwendige
Schulungen angeboten werden, können sich diese dann als uneffektiv erweisen,
wenn sie nicht ausreichend auf die tatsächlichen konkreten Arbeitsplatzanforderungen abgestimmt sind.
Auch dies verlangt die Einbeziehung der Beschäftigten. Angesichts des raschen
technologischen Wandels wird die ständige Weiterqualifizierung zu einer
Schlüsselfrage - gerade für eine präventive Arbeitsgestaltung, um psychische Überforderungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Eine solche erweiterte Aufgabenstellung erfordert neue Formen der betrieblichen Zusammenarbeit über klassische Zuständigkeiten hinaus.
Auch der vielfach angesprochene notwendige Rollenwandel der Beschäftigten vom
passiven Schutzobjekt im Arbeitsschutz zu "Experten in eigener Sache" weist in
Richtung Grenzüberschreitung. Hierzu drei Stichworte:
- Dazu können zum einen Projekte zur betrieblichen Gesundheitsförderung
beitragen, die aus der Umsetzung von 20 SGB V von Krankenkassen zunehmend
initiiert werden. Wenn solche Projekte auf eine Überwindung von
"Sprachlosigkeit" in Bezug auf Fehlbeansp
ruchungen in der Arbeit und ihre kollektive offene Thematisierung zielen,
können dies wichtige Schritte zu einer aktiveren Rolle von Beschäftigten werden.
- Zum anderen setzen viele der gegenwärtigen unternehmerischen Konzepte zur
betrieblichen Reorganisation auf eine "Aktivierung interner Ressourcen", mit
anderen Worten: auf die Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer.
Daß diese wiederum wi
e aufgezeigt mit einer entsprechenden präventiven Arbeitsgestaltung aufs engste
zusammenhängen, wäre in die Auseinandersetzung um solche Konzepte einzubringen.
- Nicht zuletzt haben viele gewerkschaftliche Initiativen dazu beigetragen, mit
betrieblichen Umfragen und Fragebogenaktionen Arbeitsbedingungen an
Bildschirmarbeitsplätzen zu thematisieren. Die IG Medien hat solche Umfragen in
Rundfunkanstalten wie in
Verlagshäusern durchgeführt und unterstützt entsprechende betriebsnahe
Projekte. Aus solchen Erfahrungen und Umfragen resultieren u.a. Forderungen,
auch über Tarifverträge Qualifizierungszeiten und zeitliche Räume für
"Gesundheits- und Gestaltungsgesprä
che" während der Arbeitszeit zu vereinbaren, um die notwendige aktivere Rolle
der Beschäftigten zu befördern.
6. Abschied vom klassischen Betrieb - neuer Regulierungsbedarf
Meine dritte These: Neue Formen der "mobilen Digital-Arbeit" unterhöhlen die
bisherigen Arbeitsschutz-Standards, weil sie auf den räumlichen Betriebsbegriff
ausgerichtet sind. Neben eigenständigen Regelungsinitiativen der Sozialpartner
ist eine Re-Regulierung der künftigen Arbeitsverhältnisse im Multimedia-Zeitalter erforderlich.
Notwendigerweise beziehen sich die meisten bisher dargestellten
Gestaltungsanforderungen auf den betrieblichen Raum. Was geschieht aber, wenn
der digitale Umbruch die schon jetzt erfolgende Auslagerung von Arbeit auf
Kleinbetriebe, Selbständige und/oder Teleheimarbeiter ungleich beschleunigt?
Angesichts der heute schon riesigen Umsetzungsdefizite eines zeitgemäßen
Arbeitsschutzes mag allein eine solche Frage entmutigend wirken. Schon jetzt
fallen etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer aus einer sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Betreuung heraus, und es werden Jahre verstreichen, bis die aufgrund von EU-Vorgaben neu verabschiedeten Unfallverhütungsvorschriften diese Defizite
zumindest partiell ausgleichen.
Wenn der zentrale Anspruch der EG-Rahmenrichtlinie, gleiches Arbeitsschutzrecht
erstmals in der deutschen Geschichte für alle Beschäftigten - einschließlich übrigens für Heimarbeiter und Selbständige - zu schaffen, eingelöst werden soll, werden die sich vergrößernden Umsetzungslücken in den Mittelpunkt der Debatte rücken müssen.
Statt Deregulierungsbedarf zeigt sich eher die Notwendigkeit einer Re-Regulierung von sich ausdifferenzierenden Arbeitsverhältnissen, um die Standards des sozialen Arbeitsschutzes und der ergonomischen Mindestbedingungen wirklich für alle Beschäftigten zu sichern.
Derzeit wird besonders der schnelle Ausbau von Telearbeitsplätzen propagiert,
wobei die inflationäre Anzahl an Verlautbarungen und Presseveröffentlichungen sich umgekehrt proportional zur Entwicklung der tatsächlichen Zahl von solchen Arbeitsplätzen in Deutschland verhält. Über Hemmnisse und Widerstände gegen diese mobilere Form an Digital-Arbeit, wie es ein Experte einmal formulierte, ist viel geschrieben worden: Sie verkörpert sowohl eine größere Chance für Zeitsouveränität, was Widerstände im Management auslöst, als auch die Möglichkeit einer extensiven Selbst-Ausbeutung, was zu Befürchtungen bei den Arbeitnehmern führt.
Für eine gezielte Erprobung solcher Telearbeitsformen bieten sich
Modellversuche an, wie sie jetzt erstmals tarifvertraglich zwischen der Telekom
und der Deutschen Postgewerkschaft vereinbart wurden. Beachtenswert sind in
unserem Zusammenhang dabei folgende Aspekte:
- Eingerichtet werden auf freiwilliger Basis nur alternierende
Telearbeitsplätze, um den sozialen Kontakt zur Belegschaft nicht abbrechen zu
lassen. Einer "elektronischen Einsiedelei" soll so entgegengewirkt werden.
- Die häusliche Arbeitsstätte muß bestimmten Mindestbedingungen unterliegen und
wird in einer Begehung durch Vertreter der Telekom und des Betriebsrats geprüft.
Die gewerkschaftlichen Vorstellungen umfaßten darüber hinaus noch konkrete
Forderungen zur Umsetzung der Bildschirm-Richtlinie. Diese werden weiter
verhandelt.
In einem "Memorandum zur Gestaltung der Informationsgesellschaft" haben
Postgewerkschaft und IG Medien im Juni 1995 gemeinsame Eckpunkte zur Telearbeit
formuliert, zu denen u.a.die Sicherung fester und
sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse
sowie die Einbeziehung in den Geltungsbereich der Tarifverträge und
Arbeitsschutzvorschriften gehören.
7. Reformbedarf für die Arbeitsschutz-Institutionen
Meine vierte und letzte These: Die entgrenzenden Wirkungen von Multimedia
werden auch die Arbeitsschutz-Institutionen nicht unberührt lassen. Wirksame
Arbeit setzt heute Nutzung der Multimedia-Technik selbst voraus. Überkommene
Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften sind entlang der multimedialen Wertschöpfungskette zu überprüfen.
Die Dienstleistungen der Arbeitsschutz-Institutionen müssen sich den neuen
Gegebenheiten der Kommunikation anpassen. Insbesondere wenn große Teile von
Beschäftigten nicht mehr über die unmittelbare betriebliche Öffentlichkeit zu erreichen sind, sollten die neuen elektronischen Kommunikationsformen genutzt werden. Warum können
nicht ergonomische Hilfestellungen, Programme zum Durchchecken des eigenen
(möglicherweise Heim-)Arbeitsplatzes oder andere Informationen in
entsprechenden elektronischen "Brettern" der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft oder der Krankenkasse abrufbar liegen? Die Vielfalt einer Multimedia-Präsentation kann hier mit Gewinn ausgeschöpft werden. Nach den ersten Bildschirm-Tips auf CD-ROM muß die "BG im One-line-Dienst" keine Vorstellung aus dem nächsten Jahrhundert mehr sein.
Wenn betriebliche Öffentlichkeiten an Gewicht verlieren, werden auch lokale und
regionale Öffentlichkeiten für Themen des Gesundheitsschutzes bedeutsamer.
Kooperationen etwa in Gestalt von "Runde-Tische"-Veranstaltungen, wie sie unter
Beteiligung von Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, Krankenkassen u.a. in den letzten Jahren erprobt wurden, könnten zu solchen ergänzenden und unkonventionellen Arbeitsformen gehören.
Der Multimedia-Umbruch stellt manche gewachsene Zuständigkeit und
organisatorische Struktur infrage. Davon könnten heftige Debatten in
Arbeitergeberverbänden oder auch in den DGB-Gewerkschaften berichten. Von
solchen kritischen Überprüfungen der Abgrenzungen und Zuständigkeiten werden sich auf Dauer auch die Berufsgenossenschaften nicht fernhalten können. Wenn der Trend zur Schrumpfung der industriellen Sektoren und Ausweitung der Dienstleistungen anhält - und nichts spricht gegen diese Entwicklung zur multimedialen Informationsgesellschaft -, dann wird ja wohl kaum die künftige Struktur der Berufsgenossenschaften dadurch geprägt sein können, daß über einem schrumpfenden Sockel industrieller Berufsgenossenschaften sich künftig eine Super-BG entfaltet - die heutige Verwaltungsberufsgenossenschaft -, deren Dienstleistungen und Betreuungsqualität schon heute nicht mehr dem Versichertenzuwachs nachkommt.
Es ergäbe mehr Sinn, Zuständigkeiten entlang der realen Wertschöpfungsketten zu definieren. Das heißt, daß beispielsweise alle an der Herstellung einer multimedialen Dienstleistung Beteiligten, die als gedruckte Zeitung, als
One-line-Dienst oder als CD-Rom erhältlich ist, auch innerhalb derselben berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit betreut werden. Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Bisher definiert sich die BG Druck und Papierverarbeitung vor allem auf den
Herstellungsbereich von Druckerzeugnissen. Schon heute produziert manche Druckerei oder Vorstufenbetrieb aber mehr als die Printausgabe der verarbeiteten digitalen Daten. Und dies ist nur der Anfang.
Eine solche Debatte wird "heilige Kühe" aufscheuchen und auf Empfindlichkeiten
stoßen. Ein rechtzeitiger Beginn einer solchen Diskussion kann allerdings die
realistische Einstellung auf die neuen Anforderungen des Multimedia-Umbruchs
befördern.