Gesundheitsschutz


Hinter den Kulissen der Multimedia-Welt:

Neue Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutzprobleme

Klaus Pickshaus
IG Medien Hauptvorstand, Abteilung Gesundheitsschutz und Arbeitsökologie


1. Einleitung

Nachdem seit etwa zwei Jahren das Modethema Multimedia nicht nur Computer-Freaks beschäftigt, sondern auch die diesjährigen Fachmessen CEBIT, DRUPA und die Herbst-Buchmesse pägte, hat es auch die A+A 95 erreicht. Nach der anfänglich medienwirksam erzeugten Euphorie folgen nun eher skeptische Prognosen, was die Akzeptanz in der Bevölkerung und vor allem die Beschäftigungsprognosen angeht. In den Schaltzentralen der Wirtschaft und Politik wird weiter an der Weichenstellung in die Multimedia-Informations gesellschaft gearbeitet - täglich nachzulesen auf den Wirtschaftsseiten der Presse. Doch wie wird in der Multimedia-Welt gearbeitet? Darüber erfährt man wenig.

Eine Diskussion über die zu erwartenden Entwicklungstrends des Umbruchs in der Arbeit ist deshalb m.E. überfällig - gerade unter den Akteuren im Arbeitsschutz. Dabei wird der nüchterne Blick sich vor allem darauf richten müssen, was sich schon heute an Neuem in den alten Strukturen entwickelt und voraussichtlich die Arbeitsbedingungen von morgen prägen wird. Die Medienbranche ist dafür ein gutes Untersuchungsfeld.

Statt um Erfahrungsberichte wird es deshalb eher um eine Sondierung der Probleme und Defizite gehen mit der Absicht, die Diskussion darüber anzuregen, welche derzeitigen Reformansätze im Arbeitsschutz ausgebaut und beschleunigt werden müßten.


2. Der Multimedia-Umbruch hat schon begonnen

Das Standard-Arbeitsmittel der Zukunft wird der Multimedia-Computer mit Netzanschluß sein. Darüber herrscht Einigkeit unter Experten und Wissenschaftlern, auch wenn derzeit an den unterschiedlichen Anwendungen noch gearbeitet wird.
Multimedia bedeutet in diesem Zusammenhang die integrative und interaktive Nutzung von Informationen und Daten wie Text, Bild und Grafik, aber auch Videosequenzen und Sprache mittels digitaler Technik. ISDN und neue Datenkompressionstechniken bieten hierzulande leistungsfähige Wege, um diese Multimedia-Technik vor allem in der Arbeitswelt künftig breit zu nutzen.
Die schon in den 80er Jahren einsetzende Digitalisierung in der Druck- und Verlagsbranche ist einer der Wegbereiter der heutigen Multimedia-Technik. Vom Bleisatz über erste elektronische Satzsysteme bis zur Text/Bild-Integration in den heutigen Redaktionssystemen (Desktop Publishing) laufen die einzelnen historischen Etappen der letzten 15 Jahre.
Charakteristisch für die elektronischen Redaktionssysteme ist ihr vernetzter Einsatz, der einen ungeheuren Integrationsdruck auf weitere Abteilungen und Arbeitsbereiche ausübt. Die Umstellung auf eine digitale Erfassung erlaubt die direkte Einbeziehung der Anzeigenerfassung und -bearbeitung, des Archivs, aber auch der einlaufenden Agenturmeldungen in die Redaktionssysteme. Die nächsten Stufen der sich schließenden Digitalisierungskette bis zum Computer-to-plate und dem digitalen Druck waren auf der DRUPA 95 zu besichtigen. Neben der Druckfassung sind damit natürlich auch die Ausgaben auf elektronischen Massenspeichern (CD-ROM) oder im On-line-Dienst möglich.
Bisher eigenständige Berufs- und Abteilungsstrukturen - und damit auch reale Arbeitsplätze - fallen weg. Der Charakter der neuen digitalen Arbeit selbst ist anders. Sie wird abstrakter und verlagert sich zum Teil auf Symbolmanipulation an Bildschirmen. Computerarbeit, also Arbeit am Bildschirm, wird zur vorherrschenden Arbeitsform.
In vieler Hinsicht ähnliche Prozesse beobachten wir derzeit bei der Digitalisierung im Hörfunk- und Fernsehbereich.
Qualifikations- und Arbeitsorganisationsstrukturen stehen damit vor einem großen Umbruch. Bisher unbekannte Kombinationen von Qualifikationen werden erforderlich, z.B. von Bild- und Texterfassung, ihrer Verarbeitung und Integration, von multimedialer Präsentation und Manipulation von Informationen und Daten.
Auch wenn die Medienbranche eine gewisse Pionierrolle einnimmt, gehört die universelle Anwendbarkeit der Multimedia-Technik in allen Wirtschaftsbereichen zu ihrer Charakteristik. Anwendungsfelder können beispielsweise sein:

All dies deutet aber nur ein Bruchteil der Einsatzfelder an.


3. Entgrenzung durch Multimedia

Multimedia hat eine entgrenzende Wirkung. Dies zeigt sich an der universellen Einsatzfähigkeit. Dies zeigt sich auch an den Kooperationen der Unternehmen aus der Medien-, Telekommunikations-, Hard- und Software-Industrie zur Entwicklung und Vermarktung dieser Technik. Eine neue Schlüsselbranche könnte zusammenwachsen.
Branchenübergreifend ist eine weitere entgrenzende Wirkung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologie - für unseren Zusammenhang vielleicht die wichtigste: Raum und Zeit der Arbeitsverausgabung werden nahezu völlig flexibel. "Virtuelle Unternehmen" nennt man neuerdings diesen durch die Datennetze möglichen arbeitsteiligen Prozeß bei verteilten physischen Standorten, auf Zeit oder ständig, in wechselnder oder fester Zusammensetzung - verbunden und vermittelt durch Kommunikations- und Informa tionstechnik. Telearbeit, deren Aufschwung schon seit langem prognostiziert wird, bekommt jetzt die erforderliche technologische Basis.
Es ist zu erahnen, daß spätestens hiermit auch die Grenzen der Instrumente und Regelungen des herkömmlichen Arbeitsschutzes überschritten werden. Im folgenden nun vier Thesen zu den möglichen Gefährdungen, den Gestaltungsanforderungen und dem Reformbedarf im Arbeitsschutz.


4. Neue Gesundheitsrisiken und ihre Bearbeitung

Meine erste These: Die digitale Technik beschleunigt die Verschiebung der Belastungs- und Beanspruchungsmuster hin zu psychomentalen und psychosozialen Faktoren. Dies erfordert eine entsprechende Schwerpunktverlagerung im Arbeitsschutz, für die Zielrichtung und Methodik des EU-Arbeitsumweltrechts eine entscheidende Basis bieten.
In der bisherigen Literatur zu Multimedia wird der Frage nach möglichen Gesundheitsrisiken nicht nachgegangen oder aber sie wird ausschließlich als "saubere" und "gesunde" Technologie dargestellt. In der Tat: Einige der klassischen Risiken etwa durch Gefahrstoffe im Drucksaal oder in der Druckvorstufe kann die Digitalisierung beseitigen.
Wenn nun das britische Wissenschaftsmagazin "New Scientist" im Juni 1995 berichtet, daß die ständige Datensuche im weltweiten Internet zu "klinisch signifikanten Streßsymptomen führen" kann und deshalb ein "Zentrum für On-line-Sucht" eingerichtet worden sei, so stellt sich die Frage, ob dies mehr als eine exotische Vorschau auf eine künftige "Unfallstatistik" der Daten-Autobahnen ist.
Man kann m.E. annehmen, daß in mindestens dreifacher Hinsicht Beanspruchungen zunehmen:

Dieses Beispiel macht deutlich, daß an solchen Bildschirmarbeitsplätzen - zumal solchen mit mehrfachem Medieneinsatz - Belastungskombinationen auftreten, für die neben ergonomischen Mängeln u.a. die Intensität der Arbeit, die Aufgabenfülle, der terminbestimmte Zeitdruck u.ä.m. - d.h. also Faktoren der Arbeitsorganisation - eine Rolle spielen. Befindlichkeitsstörungen sind oftmals die ersten Warnsignale für sich ankündigende chronische Erkrankungen.
Es liegt auf der Hand: Eine monokausale Sichtweise, die für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen zumeist typisch war, hilft bei der Prävention an modernen computergestützten Arbeitsplätzen nicht weiter - und das sind künftig die überwiegende Mehrzahl der Arbeitsplätze.
Mittlerweile hat sich ein breiter Konsens - so etwa im Präventionskonzept des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften - herausgebildet, daß ein erweitertes Präventionsverständnis, wie es die EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz verlangen, umfassend allen arbeitsbedingten Erkrankungen entgegenwirken muß. Dies schließt ausdrücklich auch die Bearbeitung von Themen wie Minderung von Monotonie, Abbau psychischer Belastungen, Mehrfachbelastungen an Arbeitsplätzen und ganzheitliche Gestaltung der Arbeitsorganisation ein.
Um eine solche neue Schwerpunktsetzung im modernen Arbeitsschutz wirksam werden zu lassen, sind mehrere Schritte erforderlich:



5. Präventive Arbeitsgestaltung erfordert Beteiligung

Meine zweite These:
Eine präventive Arbeitsgestaltung verlangt weit mehr als die Kontrolle von ergonomischen Mindeststandards. Sie ist ohne eine Einbeziehung der Beschäftigten - als Experten in eigener Sache - nicht zu haben. Dies verändert grundlegend das Rollenverständnis im Arbeitsschutz: Statt Überwachung von Vorschriften ist Förderung von Kommunikation und Zusammenarbeit im Sinne einer Gesundheitsförderung angesagt.
Auch wenn wir noch meilenweit von einer Realisierung der ergonomischen Mindestvorschriften, wie sie im Anhang der Bildschirm-Richtlinie gefordert werden, im betrieblichen Alltag entfernt sind, so ist doch klar, daß die anspruchsvollste Aufgabe im Artikel 7 der Richtlinie formuliert ist, der die Gestaltung einer Arbeitsorganisation verlangt, die Belastungswechsel und Belastungsunterbrechungen bei der Bildschirmarbeit ermöglicht. Eine solche präventive Arbeitsgestaltung erfordert differenzierte Antworten je nach Tätigkeitsart. Gerade bei hohen Anteilen von bildschirmunterstützter Tätigkeit ist "Mischarbeit" keine Lösung. Stattdessen werden Vielfalt und Qualität der bildschirmunterstützten Tätigkeiten, individuelle Kommunikations- und Qualifikationszeiten ebenso wie selbst disponierte Arbeitspausen ausschlaggebend.
Wie auch immer - solche Lösungen werden nur dann eine belastungsmindernde Wirkung erzielen können, wenn bei ihrer Suche und Gestaltung die Beschäftigten selbst einbezogen sind. Ohne Akzeptanz der Beschäftigten und ohne die Entwicklung von Selbstverantwortung für gesundheitsgerechtes Verhalten werden - gerade bei qualifizierten Kopfarbeitern - die meisten Bemühungen im Sande verlaufen.
Der geschilderten Aufgabe noch vorgelagert ist die Behebung eines Problems, das in zahlreichen Betrieben zu erheblichen psychischen Belastungen, Störungen der Arbeitsorganisation und sogar zu einer Minderung der Arbeitseffektivität führt:
Gemeint sind unzureichende Qualifikation und mangelnde Möglichkeiten einer betrieblichen Fortbildung insbesondere zur eingesetzten Software. Selbst wenn aufwendige Schulungen angeboten werden, können sich diese dann als uneffektiv erweisen, wenn sie nicht ausreichend auf die tatsächlichen konkreten Arbeitsplatzanforderungen abgestimmt sind. Auch dies verlangt die Einbeziehung der Beschäftigten. Angesichts des raschen technologischen Wandels wird die ständige Weiterqualifizierung zu einer Schlüsselfrage - gerade für eine präventive Arbeitsgestaltung, um psychische Überforderungen abzubauen bzw. zu vermeiden. Eine solche erweiterte Aufgabenstellung erfordert neue Formen der betrieblichen Zusammenarbeit über klassische Zuständigkeiten hinaus.
Auch der vielfach angesprochene notwendige Rollenwandel der Beschäftigten vom passiven Schutzobjekt im Arbeitsschutz zu "Experten in eigener Sache" weist in Richtung Grenzüberschreitung. Hierzu drei Stichworte:



6. Abschied vom klassischen Betrieb - neuer Regulierungsbedarf

Meine dritte These: Neue Formen der "mobilen Digital-Arbeit" unterhöhlen die bisherigen Arbeitsschutz-Standards, weil sie auf den räumlichen Betriebsbegriff ausgerichtet sind. Neben eigenständigen Regelungsinitiativen der Sozialpartner ist eine Re-Regulierung der künftigen Arbeitsverhältnisse im Multimedia-Zeitalter erforderlich.
Notwendigerweise beziehen sich die meisten bisher dargestellten Gestaltungsanforderungen auf den betrieblichen Raum. Was geschieht aber, wenn der digitale Umbruch die schon jetzt erfolgende Auslagerung von Arbeit auf Kleinbetriebe, Selbständige und/oder Teleheimarbeiter ungleich beschleunigt?
Angesichts der heute schon riesigen Umsetzungsdefizite eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes mag allein eine solche Frage entmutigend wirken. Schon jetzt fallen etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer aus einer sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung heraus, und es werden Jahre verstreichen, bis die aufgrund von EU-Vorgaben neu verabschiedeten Unfallverhütungsvorschriften diese Defizite zumindest partiell ausgleichen.
Wenn der zentrale Anspruch der EG-Rahmenrichtlinie, gleiches Arbeitsschutzrecht erstmals in der deutschen Geschichte für alle Beschäftigten - einschließlich übrigens für Heimarbeiter und Selbständige - zu schaffen, eingelöst werden soll, werden die sich vergrößernden Umsetzungslücken in den Mittelpunkt der Debatte rücken müssen. Statt Deregulierungsbedarf zeigt sich eher die Notwendigkeit einer Re-Regulierung von sich ausdifferenzierenden Arbeitsverhältnissen, um die Standards des sozialen Arbeitsschutzes und der ergonomischen Mindestbedingungen wirklich für alle Beschäftigten zu sichern.
Derzeit wird besonders der schnelle Ausbau von Telearbeitsplätzen propagiert, wobei die inflationäre Anzahl an Verlautbarungen und Presseveröffentlichungen sich umgekehrt proportional zur Entwicklung der tatsächlichen Zahl von solchen Arbeitsplätzen in Deutschland verhält. Über Hemmnisse und Widerstände gegen diese mobilere Form an Digital-Arbeit, wie es ein Experte einmal formulierte, ist viel geschrieben worden: Sie verkörpert sowohl eine größere Chance für Zeitsouveränität, was Widerstände im Management auslöst, als auch die Möglichkeit einer extensiven Selbst-Ausbeutung, was zu Befürchtungen bei den Arbeitnehmern führt.
Für eine gezielte Erprobung solcher Telearbeitsformen bieten sich Modellversuche an, wie sie jetzt erstmals tarifvertraglich zwischen der Telekom und der Deutschen Postgewerkschaft vereinbart wurden. Beachtenswert sind in unserem Zusammenhang dabei folgende Aspekte:
Die gewerkschaftlichen Vorstellungen umfaßten darüber hinaus noch konkrete Forderungen zur Umsetzung der Bildschirm-Richtlinie. Diese werden weiter verhandelt.
In einem "Memorandum zur Gestaltung der Informationsgesellschaft" haben Postgewerkschaft und IG Medien im Juni 1995 gemeinsame Eckpunkte zur Telearbeit formuliert, zu denen u.a.die Sicherung fester und sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse sowie die Einbeziehung in den Geltungsbereich der Tarifverträge und Arbeitsschutzvorschriften gehören.


7. Reformbedarf für die Arbeitsschutz-Institutionen

Meine vierte und letzte These: Die entgrenzenden Wirkungen von Multimedia werden auch die Arbeitsschutz-Institutionen nicht unberührt lassen. Wirksame Arbeit setzt heute Nutzung der Multimedia-Technik selbst voraus. Überkommene Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften sind entlang der multimedialen Wertschöpfungskette zu überprüfen.
Die Dienstleistungen der Arbeitsschutz-Institutionen müssen sich den neuen Gegebenheiten der Kommunikation anpassen. Insbesondere wenn große Teile von Beschäftigten nicht mehr über die unmittelbare betriebliche Öffentlichkeit zu erreichen sind, sollten die neuen elektronischen Kommunikationsformen genutzt werden. Warum können nicht ergonomische Hilfestellungen, Programme zum Durchchecken des eigenen (möglicherweise Heim-)Arbeitsplatzes oder andere Informationen in entsprechenden elektronischen "Brettern" der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaft oder der Krankenkasse abrufbar liegen? Die Vielfalt einer Multimedia-Präsentation kann hier mit Gewinn ausgeschöpft werden. Nach den ersten Bildschirm-Tips auf CD-ROM muß die "BG im One-line-Dienst" keine Vorstellung aus dem nächsten Jahrhundert mehr sein.
Wenn betriebliche Öffentlichkeiten an Gewicht verlieren, werden auch lokale und regionale Öffentlichkeiten für Themen des Gesundheitsschutzes bedeutsamer. Kooperationen etwa in Gestalt von "Runde-Tische"-Veranstaltungen, wie sie unter Beteiligung von Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht, Krankenkassen u.a. in den letzten Jahren erprobt wurden, könnten zu solchen ergänzenden und unkonventionellen Arbeitsformen gehören.
Der Multimedia-Umbruch stellt manche gewachsene Zuständigkeit und organisatorische Struktur infrage. Davon könnten heftige Debatten in Arbeitergeberverbänden oder auch in den DGB-Gewerkschaften berichten. Von solchen kritischen Überprüfungen der Abgrenzungen und Zuständigkeiten werden sich auf Dauer auch die Berufsgenossenschaften nicht fernhalten können. Wenn der Trend zur Schrumpfung der industriellen Sektoren und Ausweitung der Dienstleistungen anhält - und nichts spricht gegen diese Entwicklung zur multimedialen Informationsgesellschaft -, dann wird ja wohl kaum die künftige Struktur der Berufsgenossenschaften dadurch geprägt sein können, daß über einem schrumpfenden Sockel industrieller Berufsgenossenschaften sich künftig eine Super-BG entfaltet - die heutige Verwaltungsberufsgenossenschaft -, deren Dienstleistungen und Betreuungsqualität schon heute nicht mehr dem Versichertenzuwachs nachkommt.
Es ergäbe mehr Sinn, Zuständigkeiten entlang der realen Wertschöpfungsketten zu definieren. Das heißt, daß beispielsweise alle an der Herstellung einer multimedialen Dienstleistung Beteiligten, die als gedruckte Zeitung, als One-line-Dienst oder als CD-Rom erhältlich ist, auch innerhalb derselben berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit betreut werden. Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Bisher definiert sich die BG Druck und Papierverarbeitung vor allem auf den Herstellungsbereich von Druckerzeugnissen. Schon heute produziert manche Druckerei oder Vorstufenbetrieb aber mehr als die Printausgabe der verarbeiteten digitalen Daten. Und dies ist nur der Anfang.
Eine solche Debatte wird "heilige Kühe" aufscheuchen und auf Empfindlichkeiten stoßen. Ein rechtzeitiger Beginn einer solchen Diskussion kann allerdings die realistische Einstellung auf die neuen Anforderungen des Multimedia-Umbruchs befördern.