Die"Mittelstandsgemeinschaft Journalismus"empfiehlt einen Mindest-Tagessatz von 520 DM für freie journalistische Arbeit
Nach Jahren der Vorbereitung haben in der IG Medien organisierte freie Journalistinnen und Journalisten im März 1995 erstmals eine"Honorarempfehlung Text" vorgelegt. Als"Mittelstandsgemeinschaft Journalismus" wollen sie allen hauptberuflich tätigen Berufskolleginnen und -kollegen eine Empfehlung als Hilfsmittel und Orientierungsmaßstab für den Abschluß von Verträgen an die Hand geben. Die Bezeichnung"Mittelstandsgemeinschaft" hat im gewerkschaftlichen Zusammenhang sicher einen etwas sonderbaren Klang. Sie sollte aber nicht irritieren: Sie ist notwendig, weil nach geltendem Recht nur sogenannte. Mittelstandsgemeinschaften Honorarempfehlungen herausgeben dürfen. Die Honorarempfehlung ist kein Ersatz für tarifvertragliche Regelungen, sondern eine Ergänzung. Die Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommenssituation der freien Journalistinnen und Journalisten durch einen Tarifvertrag auf der Grundlage der IG Medien-Forderung"Zeit statt Zeile" gehen natürlich weiter. Die Honorarempfehlung füllt insbesondere die Lücken des Tarifvertragsgesetzes, das bisher Tarifverträge nur für"arbeitnehmerähnliche" Freie ermîglicht. Viele der in der IG Medien organisierten freien Journalistinnen und Journalisten werden aber von den bestehenden Tarifverträgen nicht erfaßt, weil sie das Kriteriums der"Arbeitnehmerähnlichkeit" nicht erfüllen. Sie arbeiten nicht, wie vom Gesetz verlangt, überwiegend für einen, sondern für viele unterschiedliche Auftraggeber. Die Honorarempfehlung im Wortlaut "Die Mittelstandsgemeinschaft Journalismus ist ein Zusammenschluß von freiberuflichen Journalistinnen und Journalisten, die überwiegend von journalistischer Arbeit leben. Sie gibt diese Empfehlungen für Berufskolleginnen und -kollegen als Hilfsmittel und Orientierungsmaßstab für den Abschluß von Verträgen heraus. Die Empfehlungen sollen ein Instrument zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen Einzelner sein, indem sie Informationen über marktübliche Vergütungen und Konditionen zur Empfehlungsgrundlage machen. Die Honorarempfehlungen für Journalistinnen und Journalisten haben jedoch keine bindende oder verpflichtende Wirkung. Abschlüsse unterhalb der hier empfohlenen Sätze mîgen im Einzelfall verständlich sein, für eine professionelle Ausübung des freien journlistischen Berufes sind die Sätze jedoch als Mindestwerte anzusehen. Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Empfehlungen geben keine Hinweise auf Regelungen zu Fragen nach dem Urheberrechte und der Einräumungen von bestimmten Nutzungsrechten (Zweitnutzung, Exklusivrechte etc). Wir empfehlen dazu die Lektüre der entsprechenden Abschnitte im neuen IG Medien"Ratgeber Freie" von Goetz Buchholz.
Erfahrungsgemäß kann mit regelmäßigen Abschlüssen unterhalb der empfohlenen Sätze keine Lebensgrundlage auf der Basis der Berufs des freien Journalismus gegründet werden; gleichzeitig steigt dabei die Gefahr erheblich, aufgrund ökonomischen Drucks der Vereinnahmung durch wirtschaftliche oder politische Interessengruppen zu erliegen. Die hier veröffentlichten Honorarempfehlungen beruhen auf den regelmäßigen Honorarumfragen, die die IG Medien unter freiberuflichen Journalistinnen und Journalisten durchführt (letztmalig 1994) sowie auf den Erfahrungen, die von in den Gremien der IG Medien tätigen freien Journalistinnen und Journalisten bei der Durchsetzung der Honorarforderungen gesammelt wurden. Stunden- und Tagessatz Der übliche Mindest-Stundensatz für freie journalistische Arbeit beträgt 71 DM Der übliche Mindest-Tagessatz für freie journalistische Arbeit beträgt 520 DM Bei größeren journalistischen Arbeiten können Pauschalhonorare vereinbart werden, die sich nach der voraussichtlichen Dauer richten. Bei öberschreitungen des vereinbarten Zeitraumes, die nicht vom freien Journalisten/der freien Journalistin zu verantworten sind, sind für die Dauer der Überschreitung Tagessätze zu zahlen. Für kleinere journalistische Arbeiten ist ein Mindestsatz von drei Arbeitsstunden (213 DM) in Rechnung zu stellen. Diese Sätze sind Mindestsätze, die insbesondere bei aufwendigen jounalistischen Arbeiten (z.B. Recherchen im Ausland) deutlich überschritten werden sollten. Zuschläge Journalistinnen und Journalisten mit langjähriger Berufserfahrung können einen Aufschlag von 20 Prozent auf die empfohlenen Sätze vornehmen. Wenn autragsgemäß nachts oder am Wochenende gearbeitet werden muß, wird die Vereinbarugn angemessener Zuschläge empfohlen. Abschläge Journalistinnen und Journalisten mit geringer Berufserfahrung können einen Abschlag um bis zu 20 Prozent auf die empfohlenen Sätze vornehmen. Bei Arbeiten für Tageszeitungen mit einer Auflage unter 100.000 Exemplaren und für Publikumszeitschriften unter 800.000 Exemplaren kann ein Abschlag um bis zu 15 Prozent vorgenommen werden. Tagessätze unter Berücksichtigung unterschiedlicher Berufs-erfahrung: Tagessatz bei geringer Berufserfahrung 420 DM - 500 DM
bei niedriger Auflage (Abschlag 15%): 360 DM - 425 DM Tagessatz bei durchschnittlicher Berufserfahrung: 520 DM
bei niedriger Auflage (Abschlag 15%): 445 DM Tagessatz bei langjähriger Berufserfahrung: 550 DM - 625 DM
bei niedriger Auflage (Abschlag 15%): 470 - 535 DM
Sonderregelungen für freie Journalistinnen und Journalisten in Redaktionen Freie Journalistinnen und Journalisten, denen von einer Redaktion auf Dauer die notwendige Infrastruktur gestellt wird und die deshalb kein eigenes Büro und keine technischen Einrichtungen vorhalten müssen, können die vorstehenden Mindestsätze im Einzelfall um bis zu 30 % unterschreiten.
Bei den nachfolgenden Sätzen wird (im Unterschied zu den vorstehenden Sätzen) davon ausge-gangen, daß zusätzlich ein jährlicher bezahlter Urlaub mindestens entsprechend den Rege-lungen des Bundesurlaubsgesetzes (24 Werktage) in Anspruch genommen werden kann. Tagessatz bei geringer Berufserfahrung 270 DM - 385 DM
bei niedriger Auflage (Abschlag 15%): 230 DM - 330 DM Tagesatz bei durchschnittlicher Berufserfahrung: 330 - 470 DM
bei niedriger Auflage (Abschlag 15%): 285 DM - 400 DM Tagessatz bei langjähriger Berufserfahrung: 400 DM - 575 DM
bei niedriger Auflage (Abschlag 15%): 340 DM - 490 DM Es wird empfohlen, nur auf der Basis ganzer oder halber Tagessätze zu arbeiten. Freien Journalistinnen und Journalisten wird grundsätzlich davon abgeraten, Tätigkeiten, die üblicherweise von angestellten Redakteurinnen und Redakteuren ausgeübt werden, zu übernehmen. Sofern in Einzelfällen davon abgewichen wird, sollte eine monatliche Pauschale vereinbart werden, die die vergleichbaren Gehaltssätze des Gehaltstarifvertrags für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen bzw. Zeitschriften um mindestens 20 Prozent übersteigt.
Mehrwertsteuer, Auslagen Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen, falls die freie Journalistin/der Journalist mehrwertsteuerpflichtig ist. Reisekosten, Telefon- und andere Übermittlungskosten sowie alle übrigen Auslagen sind gesondert in Rechnung zu stellen." Erläuterungen der Mittelstandsgemeinschaft Journalismus zu den Tagessätzen: Der Tagessatz von 520 DM entspricht bei 220 Arbeitstagen einem Um-satz von jährlich 114.400. Abzügl. 30 Prozent Betriebskosten verbleiben rd. 80.000 DM Brutto-Einkommen. Bei den Sätzen für freie Journalistinnen und Journalisten in Redaktionen wird unterstellt, daß keine Betriebskosten entstehen, an 220 Tagen im Jahr gearbeitet wird und 25 Tage bezahlter Urlaub gewährt werden. Somit kommt ein Freier/eine Freie mit durchschnittlicher Berufs-erfahrung bei einem Tagessatz von 330 DM auf ein Jahreseinkommen von 80.850 DM. Zum Vergleich: Eine Redakteurin im 5./6. Berufsjahr (Tageszeitung) verdient bei ebenfalls 220 Arbeitstagen inkl. Jahresleistung und Urlaubsgeld rd. 79.100 DM (Stand 1995). Hinzu kommen noch ca. 4.000 DM Presseversorgung und vermögenswirksame Leistungen. Unberücksichtigt bleiben hier Sonntagszuschläge. (Bei Zeitschriftenredakteuren entspricht dieses Beispiel ca. dem Einkommen im 7. Berufsjahr) Die"Honorarempfehlung Text" wird allen interessierten Journalistinnen und Journalisten zur Verfügung gestellt. Sie wird zukünftig jährlich ergänzt und aktualisiert.
Herausgeber der Honorarempfehlung: Mittelstandsgemeinschaft Journalismus, c/o Manfred Moos, IG Medien Hauptvorstand, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart